13.03.2020

Betriebsrentner werden später entlastet

Eigentlich sollen ab dem 1. Januar 2020 Millionen Betriebsrentner entlastet werden, indem ein Freibetrag auf Krankenkassen-Beiträge eingeführt wird: So sieht es ein Gesetz der Bundesregierung vor. Doch die Betroffenen müssen sich noch gedulden, denn es hapert an der technischen Umsetzung.  

Auch Betriebsrentner müssen Sozialbeiträge auf ihre betrieblichen Altersbezüge zahlen, allerdings seit dem 1. Januar etwas weniger. Zumindest theoretisch, denn die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr mit einer Gesetzreform einen Freibetrag auf den Krankenkassen-Beitrag der gesetzlich versicherten Ruheständler eingeführt. Dieser beträgt rund 159 Euro im Monat.  

Doch für hunderttausende Betriebsrentner heißt es vorerst warten. Sie müssen wohl noch Monate auf eine Entlastung bei den Sozialbeiträgen warten, denn die Krankenkassen kommen mit der technischen Umsetzung nicht schnell genug nach. Das geht aktuell aus der Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf eine kleine Anfrage der Linken hervor.  

Wie die Deutsche Presse-Agentur (DPA) berichtet, gehe auch aus einem Infoblatt der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) hervor, dass die Betriebsrentnerinnen und Rentner nicht sofort entlastet werden können. Darin heißt es, es „könne noch einige Monate dauern“, bis die Reform greift. Immerhin müssen sich die Betriebsrentner keine Sorgen machen, dass für sie die Entlastung später greift. Sie sollen den zu viel gezahlten Beitrag später zurückerhalten.  

Freibetrag statt Freigrenze  

Vor der Reform mussten Betriebsrentner den vollen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zur Krankenkasse auf ihre betrieblichen Altersbezüge zahlen: 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag. Hier gibt es nun Entlastung. Künftig muss der Kassenbeitrag nur noch auf jenen Anteil der Betriebsrente gezahlt werden, der tatsächlich diesen Freibetrag übersteigt. Wer im kommenden Jahr monatlich 169 Euro Betriebsrente bekommt, zahlt folglich auf weniger als 10 Euro Kassenbeiträge.  

Zwar gab es bereits vor dem 1. Januar eine Freigrenze von 155,75 Euro im Monat. Aber Freigrenze heißt eben nicht Freibetrag. Der Unterschied: Wenn die Betriebsrente über diesem Betrag lag, und sei es nur um einen Cent, mussten die Ruheständler den vollen Beitrag auf die komplette Betriebsrente zahlen. Folglich entlastet das neue Instrument mehr Betriebsrentner. Der Freibetrag wird jährlich an die Entwicklung der Löhne angepasst. Ärgerlich: Freiwillig GKV-Versicherte werden durch die Reform nicht entlastet.