24.07.2018

E-Bikes - Versicherungspflicht?

Die EU-Kommission diskutiert aktuell eine allgemeine Versicherungspflicht für E-Bikes. Damit könnten gerade auf ältere Menschen zusätzliche Kosten zukommen. Fest steht aber: Schon heute muss für bestimmte Elektrofahrräder ein Versicherungskennzeichen besorgt werden.

Elektrofahrräder bzw. sogenannte E-Bikes haben in den letzten Jahren einen beispiellosen Boom erlebt. Bis zu 35 Prozent aller verkauften Fahrräder verfügten 2017 bereits über einen Hilfsmotor, so schätzt der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV). Das bedeutet einen Umsatz von 3,5 Milliarden Euro, der allein mit Elektrorädern erzielt wurde. Kein Wunder, sind die flotten Flitzer doch speziell für Senioren ein Segen. Wenn ein Berg für die pure Muskelkraft zu steil oder ein Weg zu lang ist, schalten ältere Menschen einfach den Motor hinzu. So steht dem Ausflug ins Grüne nichts mehr im Weg.

EU-Kommission schlägt Versicherungspflicht vor

Doch der Trend hin zum E-Bike könnte bald einen kleinen Dämpfer erhalten. Die EU-Kommission plant aktuell, dass schon Fahrräder mit schwachem Motor eine eigenständige Haftpflicht abschließen sollen. Das sieht ein aktueller Beschluss vor, so berichtete kürzlich die „Süddeutsche Zeitung“.

Setzt sich die Kommission mit einer entsprechenden Richtlinie durch, so müsste künftig auch für Fahrräder bis 25 km/h Spitzengeschwindigkeit und Anfahrhilfe eine eigenständige Versicherung abgeschlossen werden. Bisher sind diese Räder in der Regel über die Privathaftpflicht abgesichert. Es ist jedoch noch offen, ob der entsprechende Richtlinienvorschlag Erfolg haben wird. Aktuell seien bei der Versicherungsplicht für Pedelecs keine Änderungen geplant, teilte ein Sprecher des zuständigen Bundesjustizministeriums auf Anfrage der „Rheinischen Post“ mit.

Für leistungsstarke E-Bikes besteht schon heute Versicherungspflicht

Für bestimmte E-Bikes benötigen Radfreunde aber bereits heute eine extra Haftpflicht. Das gilt für leistungsstarke S-Pedelecs, die in der Regel bis zu 45 km/h schnell sind. Diese Zweiräder dürfen nicht ohne Führerschein der Klasse AM gefahren werden, der in der Regel aber in der PKW-Führerscheinklasse B enthalten ist. Auch ein Helm und ein Nummernschild sind für die Nutzung Pflicht, denn sie werden als Moped eingestuft.

Wer sich nicht sicher ist, ob sein Rad eine solche Police braucht, sollte seinen Fahrradhändler oder einen Versicherungsfachmann kontaktieren. Und keine Sorge: Teuer sind Mopedversicherungen nicht. Schutz ist – abhängig vom Umfang – schon für einen zweistelligen Betrag im Jahr zu haben.