E-Scooter könnten das neue Trendgefährt in Deutschland werden: Der Bundesrat hat kürzlich zugestimmt, dass die flinken Roller auf die Straße dürfen. Wann genau, steht noch nicht fest. Aber sicher ist: Wer sich einen solchen Flitzer anschaffen will, braucht eine Versicherung.
Was in Paris, Wien und Los Angeles schon zum alltäglichen Straßenbild gehört, könnte sich auch bald in Deutschland durchsetzen. Im Mai hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums abgenickt, wonach auch in Deutschland E-Scooter benutzt werden dürfen. Die flinken Flitzer dürfen bereits von Kindern ab 14 Jahren gefahren werden. Gehwege allerdings sind und bleiben eine No-Roll-Area. Die E-Scooter dürfen ausschließlich auf Radwegen und, falls nicht vorhanden, auf der Straße gelenkt werden.
Fest steht auch, dass jeder eine eigene Versicherung braucht, wenn er sich einen solchen Roller zulegen will. Denn für E-Scooter wurde wegen des hohen Gefährdungspotentials eine „Pflicht zur Haftpflicht“ vorgeschrieben. Dabei ist vorgesehen, dass für jeden Roller eine eigenständige Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss. Zuvor muss auch eine Betriebserlaubnis beantragt werden. Kinder können eine solche Police mit Einwilligung der Eltern bekommen.
Als Beleg für den Versicherungsschutz soll eine Plakette dienen. Das ist ein Aufkleber, der ähnlich einem Nummernschild am Schutzblech in der Nähe des Rücklichtes befestigt wird. Nach und nach geben die Versicherer auch bekannt, dass sie eine entsprechende Scooter-Police in ihre Produktpalette aufnehmen wollen.
Über die Preise und konkrete Ausgestaltung ist aktuell noch wenig bekannt. Erwartet wird aber, dass die Tarife ähnlich teuer sind wie eine Mofa-Versicherung, also ca. 35 bis 50 Euro im Jahr kosten sollen. Das hängt aber auf weitere Sicht auch davon ab, wie sich Schäden und Kosten bei den Rollern entwickeln. Auf die Leistungen des Vertrages gilt es zu achten: Gerade, weil es sich um eine recht neue Versicherung handelt, sind anfangs große Unterschiede bei Preis und Leistung zu erwarten.
Eine Helmpflicht ist für Scooter aktuell nicht vorgesehen, wird aber empfohlen, um Verletzungen zu vermeiden. Schließlich sind die Roller ziemlich schnell. Bis zu 20 km/h sollen sie fahren dürfen. Es wird auch erwartet, dass Kaskotarife angeboten werden. Schließlich sichert eine bloße Haftpflicht keine Eigenschäden ab, z. B. bei Diebstahl des Rollers oder Beschädigung aufgrund eines großen Schlagloches.
Ohne Kfz-Haftpflicht sollte jedenfalls keiner auf die Straße. Nicht nur macht man sich strafbar, wenn ein Fahrzeug ohne die hierfür vorgeschriebene Versicherung gefahren wird. Wer Dritten einen Schaden verursacht, muss diesen dann auch selbst zahlen. Wird ein Mensch schwer verletzt, kann man sich schnell mit sechs- oder siebenstelligen Forderungen konfrontiert sehen.