12.03.2019

E-Scooter:Versicherer zahlen (noch) nicht

E-Scooter und Elektroroller erfreuen sich in vielen Metropolen der Welt steigender Beliebtheit: In Städten wie San Francisco oder Wien gehören sie längst zum Stadtbild. Auch in Deutschland sind bereits erste Fahrer mit den flotten Flitzern unterwegs. Das Problem: Die Haftpflicht zahlt nicht, wenn mit diesen Geräten in Deutschland ein Unfall passiert. Denn die Roller sind hierzulande noch gar nicht zugelassen.  

Es ist ein neuer Hype für viele junge und technikbegeisterte Menschen: E-Scooter treten weltweit ihren Siegeszug an. In Städten wie Paris, Wien oder Malmö sind sie schon recht häufig zu sehen. Und es gibt ja auch Gründe dafür: Gerade in Metropolen, die aufgrund des Autoverkehrs aus allen Nähten platzen, könnten sich die Elektroroller als sinnvolle Alternative für schnelles Vorwärtskommen etablieren. Sie sind umweltfreundlich, nehmen vergleichsweise wenig Platz weg und erlauben Höchstgeschwindigkeiten von 20-25 Stundenkilometern.  

Nur in Deutschland sind E-Scooter bisher kaum zu sehen. Kein Wunder, denn anders als Mofas sind E-Roller bisher nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Damit bedeutet es aktuell ein enormes Risiko, sich mit den schnellen Flitzern auf die Straße zu wagen. Christian Siemens vom „Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft“ (GDV) warnt aktuell im Berliner „Tagesspiegel“, dass die Nutzer keinerlei Haftpflichtschutz haben, sollten sie jemand anfahren und verletzen.  

Der Grund: E-Roller sind so schnell, dass sie zu den motorisierten Fahrzeugen zählen, und diese sind in den Privathaftpflicht-Verträgen in der Regel nicht mitversichert. Beziehungsweise nur dann, wenn sie explizit im Vertrag erwähnt sind. Und eine Kfz-Haftpflicht für die Gefährte gibt es aktuell noch nicht. Hinzu kommt, dass die Roller ja noch im Straßenverkehr verboten sind. Hier gilt es zu bedenken, dass die Scooter durchaus großen gesundheitlichen Schaden verursachen können. „Bei einer Kollision mit 20 km/h kann es Schwerverletzte geben“, warnt Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer (UDV), ebenfalls im „Tagesspiegel“.  

Wenn dann ein Rollerfahrer einen Fußgänger umfährt und bleibende Verletzungen zu beklagen sind, kann das den finanziellen Ruin bedeuten: Schnell sieht sich der Fahrer mit Beträgen konfrontiert, die sechs- oder gar siebenstellig sein können. Im Zweifel müssen Reha, Medikamente, Verdienstausfall und Schmerzensgeld an den Verunfallten bezahlt werden. Deshalb empfiehlt es sich, vorerst auf die kleinen Flitzer im Straßenverkehr zu verzichten. Aktuell diskutiert das Bundesverkehrsministerium einen Gesetzentwurf, unter welchen Voraussetzungen die E-Scooter künftig auch auf deutschen Straßen, Rad- oder Gehwegen genutzt werden dürfen: mit einer Umsetzung ist zeitnah zu rechnen.