Die wachsenden Zinsen können unbemerkt zu erhöhten Kapitalerträgen führen, die steuerpflichtig sind. Zum Jahresende ist es ratsam, den Freistellungsauftrag zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.
Die Phase von Null- und Niedrigzinsen gehört der Vergangenheit an, was für Anleger steigende Zinsen bedeutet. Jedoch bleiben Kapitalerträge für Einzelpersonen bis zu 1.000 Euro pro Jahr steuerfrei (für Ehepaare, die zusammen veranlagt sind: 2.000 Euro). Dies ist durch den Sparerfreibetrag festgelegt.
Es empfiehlt sich, die erteilten Freistellungsaufträge zum Jahresende zu kontrollieren und gegebenenfalls zu ändern. Andernfalls können 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und möglicherweise Kirchensteuer einbehalten werden.
Entdeckt man bei der Überprüfung, dass die Zinserträge den Sparerfreibetrag von 1.000 Euro pro Person überschreiten und das Geld nicht kurzfristig benötigt wird, kann eine steueroptimierte Investition in eine private Rentenversicherung in Betracht gezogen werden. Dabei bleiben Wertzuwächse während der Sparphase steuerfrei. Bei einem Vertrag mit mindestens zwölf Jahren Laufzeit bis zum 62. Lebensjahr bleibt auch die Hälfte des Ertrags – die Differenz zwischen Auszahlungsbetrag und eingezahlten Beiträgen – steuerfrei.
Alternativ für diejenigen, die eine lebenslange Rentenzahlung bevorzugen, fällt nur ein geringer Ertragsanteil an. Beispielsweise beträgt dieser Anteil bei Rentenbeginn mit 67 Jahren 17 Prozent. Das bedeutet, von einer monatlichen Zusatzrente von 100 Euro bleiben 83 Euro steuerfrei, während nur 17 Euro als Ertrag in der Einkommensteuererklärung versteuert werden müssen.