08.08.2023

GDV-Auswertung: Höhe von Blitz-Schäden steigt

 

Die deutschen Hausrat- und Wohngebäudeversicherer haben im vergangenen Jahr weniger Schadenmeldungen in Folge von Blitzen gezählt. Dafür stieg der Schadendurchschnitt deutlich.

Im Jahr 2022 wurden der Versicherungswirtschaft 160.000 Blitz- und Überspannungsschäden und damit 50.000 weniger als im Jahr 2021 gemeldet.

Die Kosten für Blitz- und Überspannungsschäden sind ebenfalls gefallen. Demnach haben deutsche Hausrat- und Wohngebäudeversicherer im Jahr 2021 Schäden in Höhe von 170 Millionen Euro (2021: 210 Millionen Euro) beglichen. Der Schadendurchschnitt stieg im vergangenen Jahr von 990 Euro auf 1.070 Euro. Das geht aus Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor.

„Der hohe Schadendurchschnitt ist auf technisch immer besser ausgestattete Gebäude und Haushalte zurückzuführen“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Typische Blitzschäden seien zerstörte Dachflächen sowie Überspannungsschäden, beispielweise verschmorte Steckdosen, defekte Computer oder Telefonanlagen, aber auch Schäden an der Haustechnik, wie etwa an der Heizungssteuerung oder der Heizungsanlage.

Versicherungsschutz: Nicht immer sind Überspannungsschäden inbegriffen

Die Wohngebäudeversicherung zahlt in der Regel, wenn am Dach, an dem Gemäuer oder an fest eingebauten Installationen wie Heizungs-Steuerungen Schaden entsteht. Bewegliche Einrichtungs-Gegenstände, Fernseher und Hausrat werden hingegen von der Hausratversicherung ersetzt.

Im Vertrag sollte aber unbedingt geschaut werden, ob und in welchem Umfang Überspannungsschäden im Schutz inbegriffen sind. Denn besonders die Anbieter von sehr billigen Tarifen erkaufen sich diesen Preisvorteil noch immer, indem sie Überspannung vom Schutz ausschließen. Und auch in Altverträgen ist dieses Risiko oft noch nicht versichert. Wer sich über den Umfang seines Versicherungsschutzes nicht sicher ist, sollte sich also dringend an eine Expertin oder einen Experten wenden.