Mit der Riester-Rente fördert der Staat zusätzliche private Altersvorsorge. Doch mitunter werden die Zulagen gekürzt. Warum das so ist und wie sich das verhindern lässt.
Mit der Riester-Rente feiert ein stark umstrittenes Altersvorsorge-Produkt sein 20-jähriges Bestehen. Während Kritiker hohe Kosten betonen, stellen die Befürworter vor allem die Förderung heraus: Neben der Grundzulage von 175 Euro pro Person gibt es vom Staat auch noch eine Kinderzulage von 300 Euro für jedes ab 2008 geborene, kindergeldberechtigte Kind (vor 2008 geboren 185 Euro).
Doch diese Zulagen können gekürzt werden, wenn die Voraussetzungen für eine Förderung nicht (mehr) erfüllt werden. Drei besonders häufige Gründe für die Zulagen-Kürzung:
All das kann dazu führen, dass der vorgeschriebene Mindesteigenbetrag nicht erreicht wird. Vorgeschrieben ist nämlich, dass vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens eingezahlt werden müssen. Die Zulagen werden dabei nicht berücksichtigt und es müssen mindestens 60 Euro pro Jahr sein.
Ob diese Regelungen eingehalten werden, sollten Riester-Sparer deshalb mindestens einmal im Jahr gemeinsam mit ihrem Versicherungsvermittler prüfen.