Der Grundrentenzuschlag (Grundrente) wurde „erfolgreich eingeführt“ wie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, betonen.
Das Gesetz zur Grundrente trat am 01. Januar 2021 in Kraft, erste Auszahlungen gab es aber erst nach Verspätungen im Sommer 2021. Nun teilte das Bundesarbeitsministerium unter Berufung auf Zahlen der Deutschen Rentenversicherung Bund mit, dass die Grundrente „erfolgreich eingeführt“ werden konnte.
Demnach wurden bis Ende 2022 bei allen Neurentnern und rund 26 Millionen Bestandsrenten geprüft, ob Ansprüche auf den Grundrentenzuschlag bestehen.
Grundrentenzuschlag erhält nur, wer mindestens 33 Jahre gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient hat, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat. Zudem findet eine Einkommensprüfung statt. Neben dem eigenen, darf auch das Einkommen des Ehegatten bestimmte Grenzwerte nicht übersteigen.
„Rund 1,1 Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren von der Grundrente und erhalten Monat für Monat durchschnittlich 86 Euro mehr“, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.
Sowohl Heil als auch Roßbach betonen, dass die Einführung des Grundrentenzuschlags ein „enormer Kraftakt“ gewesen sei. Denn beispielsweise die Einkommensprüfung von Rentenempfängern war für die Deutsche Rentenversicherung „Neuland“. Um dieses Neuland zu erschließen, war auch der Datenaustausch mit den Finanzämtern notwendig – ebenfalls keine Kleinigkeit. Diese Einkommensprüfung gilt auch als Kostenfaktor. Selbst Funktionäre der Deutschen Rentenversicherung kritisierten die hohen Verwaltungskosten. Diese sollen in der Aufbauphase etwa 24 Prozent der Gesamtausgaben für die Grundrente ausmachen. Allein im ersten Jahr werde ein Betrag von 400 Millionen Euro für die Verwaltung fällig, so Schätzungen der Deutschen Rentenversicherung.
Weitergehende statistische Angaben zum Grundrentenzuschlag sind allerdings erst im Sommer zu erwarten, wenn die Rentenbestandsstatistik 2022 vorliegt.
Der Sozialverband VdK kritisierte in der Vergangenheit bereits die Höhe der festgestellten Zuschläge. Es würde sich meistens nur um niedrige ein- bis zweistellige Beträge handeln. Für VdK-Präsidentin Verena Bentele ist die Grundrente „definitiv nicht die Unterstützung, die viele Menschen erwartet haben“.
Wer sich vom Grundrentenzuschlag einen wirksamen Schutz gegen Altersarmut erhofft, verkennt die Zielsetzung dieses Instruments. Funktionäre der Deutschen Rentenversicherung stellten in der Vergangenheit bereits heraus, dass die Grundrente kein Instrument zur Bekämpfung von Altersarmut sei. Es ginge bei der Grundrente um Anerkennung und Respekt gegenüber der Lebensleistung langjährig Versicherter, erinnerte die DRV an die Zielsetzung.