Welcher Versicherer zahlt eigentlich, wenn man im Ski- oder Wanderurlaub ein Urlauber verunglückt und mit dem Helikopter vom Berg gerettet werden muss? Diese Frage hängt auch davon ab, was die Ursache für den Einsatz ist und wo er stattfindet.
Für die kommenden Wochen hat der Deutsche Wetterdienst eisige Temperaturen vorausgesagt: bis zu minus zwanzig Grad sollen es werden. In einigen Bundesländern stehen auch die Winterferien bevor, viele haben schon ihren Urlaub in den Alpen oder einer anderen Bergregion gebucht. Und so freuen sich Ski- und Rodelfans auf den Schnee.
Das aktuelle Winterwetter nimmt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zum Anlass, über eine wichtige Frage zu informieren. Wer zahlt eigentlich den Einsatz, wenn man in den Bergen verunglückt und dringend per Hubschrauber transportiert werden muss?
Kein kleines Risiko: Bei mehr als 70 Prozent aller Rettungs-Einsätze im Gebirge kommen Helikopter zum Einsatz, berichtet der „Deutsche Alpenverein“ auf seiner Webseite. 40 bis 60 Euro kostet jede Flugminute, die der Helikopter im Einsatz ist. Die bayerische Bergrettung zum Beispiel veranschlagt für eine Flugrettung Kosten in Höhe von 980 Euro.
Hier zunächst die gute Nachricht: Ist der Hubschraubereinsatz wegen einer Verletzung oder Erkrankung erforderlich, leisten in der Regel sowohl die Krankenkassen als auch die privaten Krankenversicherer. Hierfür spiele es keine Rolle, ob eine schwere Verletzung vorliegt oder der Patient nur ambulant behandelt werden muss.
Private Unfallversicherung: Bergung oft mitversichert
Schwierig wird es hingegen, wenn kein derartiger Behandlungsgrund vorliegt. Zum Beispiel, wenn Hobby-Bergsteiger gerettet werden müssen, weil sie einfach eingeschneit sind oder sich in ihren Fähigkeiten überschätzt haben. Dann nämlich müssen sie den Rettungseinsatz selbst zahlen. Auch wenn man von einer Lawine verschüttet wurde und ein Suchtrupp losgeschickt werden muss, wird dieser Einsatz nicht von der Krankenkasse bezahlt.
Hier ist eine private Unfallversicherung empfehlenswert, die für Such- und Bergungskosten aufkommt, wenn dies laut Vertrag vereinbart ist. Dafür müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: etwa, dass ein Unfall vermutet wurde oder gedroht hat. Die genauen Bedingungen sind aus den Vertragsbedingungen zu entnehmen.
Noch brisanter ist es, wenn sich der Unfall im Ausland ereignet. Dann kann es passieren, dass man auf den Kosten sitzen bleibt. Zwar zahlt die Krankenkasse hier auch für Rettungseinsätze bei Krankheit und Verletzung - aber nur so viel, wie sie auch in dem jeweiligen Land erstatten müsste, berichtet der GDV. Da zum Beispiel Österreicher die Flugrettung oft selbst zahlen müssten, gelte das folglich auch für deutsche Unfallopfer.
Eine gute Auslandsreisekrankenversicherung ist somit zu empfehlen! Sie erstattet nicht nur die Rettung, sondern auch Bergungskosten bis zu einem bestimmten Höchstbeitrag. Ein Einsatz kann unter Umständen mehre Tausend Euro an Kosten verursachen – und da sind weitere Behandlungskosten noch gar nicht eingerechnet. Ein Beratungsgespräch hilft!