Ab 2024 werden die Hinzuverdienstgrenzen für Personen, die eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente beziehen, angehoben, wie von der Deutschen Rentenversicherung bekanntgegeben. Bei teilweiser Erwerbsminderungsrente beträgt die jährliche Hinzuverdienstgrenze ab Januar 37.117,50 Euro, bei voller Erwerbsminderungsrente 18.558,75 Euro.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Bezug dieser Leistungen an strenge Bedingungen geknüpft ist, daher wird der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung zusätzlich empfohlen. Der „eigentliche“ Beruf selbst sowie der Status und das Einkommen sind nicht durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.
Die Voraussetzungen für den Erhalt einer Erwerbsminderungsrente sind streng:
Wer eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, sollte beachten, dass die umfangreichen Gesundheitsfragen genau und gewissenhaft beantwortet werden müssen. Wer – auch unwissentlich – falsche Angaben macht, riskiert, dass der Versicherer im Leistungsfall vom Vertrag zurücktreten kann, weil eine so genannte vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Zur Beantwortung der Fragen empfiehlt es sich, auch die Krankenakten der letzten Jahre zur Hand zu haben und bei den Fachärzten entsprechend nachzufragen. Auch hier kann ein Versicherungsfachmann bzw. eine Fachfrau behilflich sein.