Neue Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass es zunehmend ein Armutsrisiko bedeutet, wenn ein Mensch zum Pflegefall wird. Demnach war im Jahr 2016 schon jeder sechste Pflegebedürftige auf zusätzliche Sozialhilfe angewiesen. Die Zahl der Bedürftigen steigt seit Jahren.
Armutsrisiko Pflege? Das ist leider für immer mehr Menschen bittere Realität. Wie die Saarbrücker Zeitung im Dezember 2017 berichtete, waren im Jahr 2016 bereits 440.000 Patienten auf zusätzliche Sozialhilfe angewiesen, weil ihr Einkommen sowie die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreichen, alle Pflegekosten zu decken. Die Tendenz ist steigend, denn vor zehn Jahren waren es noch rund 22 Prozent weniger. Die Zeitung beruft sich auf aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes (Destatis).
Konkret geht es um eine Sozialleistung, die sich „Hilfe zur Pflege“ nennt. Der Anspruch darauf ist im Zwölften Sozialgesetzbuch geregelt. Und hier muss an ein grundsätzliches Manko der gesetzlichen Pflegeversicherung erinnert werden. Sie ist nur eine Art Teilkasko-Versicherung, was bedeutet, dass sie nicht alle drohenden Pflegekosten abdeckt. Die Pflegebedürftigen müssen einen Eigenanteil aufbringen. In dem höchsten Pflegegrad Fünf kann sich die Pflegelücke schnell auf mehr als 1.500 Euro im Monat summieren, wenn eine Person vollstationär betreut werden muss.
Wenn das eigene Einkommen hierfür nicht reicht, erhalten die Pflegebedürftigen jedoch nicht automatisch die Sozialhilfe. Denn die Ämter ermitteln erst die unterhaltspflichtigen Angehörigen. In der Regel sind das die Angehörigen ersten Grades: zum Beispiel der Ehepartner oder die leiblichen Kinder. Von ihnen kann sich das Sozialamt die ausgezahlte Hilfe später zurückholen, wenn das Einkommen der Verwandten entsprechend hoch ist.
Doch jeder kann selbst etwas tun, damit er im Pflegefall nicht zum Sozialfall wird. Zum Beispiel durch den Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung. Diese ist immer noch ein Nischenprodukt: Knapp 2,7 Millionen Bundesbürger haben laut Branchenzahlen einen entsprechenden Schutz abgeschlossen. Und diese Verträge können doch sehr wertvoll sein. So empfiehlt auch der Verbraucherschutz den Abschluss einer entsprechenden Vorsorge für den Pflegefall. Um die komplexen Verträge besser zu verstehen, empfiehlt sich ein Beratungsgespräch!