Frostige Temperaturen weit unter Null ziehen auch Pflichten für Hausbesitzer nach sich. Sie müssen Vorsorge tragen, dass Häuser und Wohnungen ordentlich beheizt sind - sonst steht der Schutz durch die Wohngebäudeversicherung auf dem Spiel. Denn geplatzte Leitungsrohre kosten die Versicherungswirtschaft jedes Jahr Milliarden.
Deutschland fröstelt unter eisigen Temperaturen. Zwar ist es nicht überall so kalt wie auf der Zugspitze, wo letzte Woche -30,4 Grad gemessen wurden. Doch auch in vielen anderen Regionen wurden Temperaturen von -15 Grad und kälter gemessen. Schuld war Hoch „Hartmut“.
Bei eisigen Temperaturen haben Hausbesitzer besondere Pflichten. Wenn sie diese nicht erfüllen, steht unter Umständen der Schutz durch die Wohngebäudeversicherung auf dem Spiel, warnt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aktuell auf seiner Webseite. Wichtigste Regel: Das Haus muss ausreichend beheizt sein, damit Heizungs- und Wasserrohre keinen Frostschaden erleiden. Entsprechende Regeln befinden sich oft in den Allgemeinen Wohngebäude-Bedingungen der Versicherer. Und auch der Hausratversicherer kann - abhängig von den Vertragsbedingungen - seine Leistung kürzen, wenn es aufgrund allzu sorglosen Umgangs mit der Kälte zu Schäden am Hausrat und an Möbeln kam.
Die Pflicht zu heizen besteht übrigens nicht nur für das Hauptgebäude, sondern auch für mitversicherte Nebengebäude, Ferien- oder Zweitwohnungen. Oft wird hier der Kälteschutz vergessen, wenn die Gebäude unbewohnt sind. Hier reicht es mitunter nicht, das Heizungsventil auf die Frostschutz-Einstellung zu drehen (in der Regel gekennzeichnet durch ein Schneeflocken-Symbol). Laut GDV verhindert die Frostschutzstellung zwar, dass der Heizkörper einfriert, aber Rohre, die entfernt vom Heizkörper verlegt sind, würden eben nicht ausreichend beheizt und können folglich zufrieren. Also besser etwas mehr heizen!
Darüber hinaus sollten Wasserrohre im Freien oder in selten benutzten Räumen geleert und die Wasserzufuhr abgestellt werden. Auch so verhindert man, dass sie Schaden nehmen.
Dass ein Wasserrohrbruch kein unwahrscheinlicher Fall ist, zeigt die hohe Zahl an Schäden. Die Versicherungswirtschaft zahlte laut GDV im Jahr 2016 mehr als 2,8 Milliarden Euro für 1,3 Millionen geplatzte Leitungsrohre. Die Wohngebäudeversicherung zahlt, wenn Schäden direkt am Gebäude entstehen, etwa die Wände, Heizungsanlage oder auch fest verbaute Teppiche Schaden nehmen. Für Schäden an Möbeln, Gardinen oder Elektrogeräten kommt die Hausratversicherung auf.