Für die KFZ-Versicherung gilt: „Alter kostet!“. Denn das Alter wirkt sich verteuernd auf die jährliche Prämie für die KFZ-Versicherung aus. Das zeigte unter anderem die Studie eines Fachmagazins aus 2019: Vergleicht man Angebote von 25 KFZ-Tarifen, zahlt ein 67-Jähriger für exakt den gleichen Tarif im Durchschnitt 196,96 Euro Euro jährlich mehr als ein 35-Jähriger. Und ein 85-Jähriger wird sogar mit durchschnittlich 1.232,27 Euro jährlich mehr zur Kasse gebeten – für exakt den gleichen Tarif.
Diese Kalkulationspraxis der KFZ-Versicherer zog schon länger die Kritik von Betroffenen und Interessenverbänden auf sich. So sammelte zum Beispiel das Büro gegen Altersdiskriminierung in Köln unzählige Beschwerden, in denen sich Seniorinnen und Senioren über die „Abzocke“ beschwerten. Der Verdacht: Versicherer diskriminieren Autofahrer*innen nur aufgrund des Alters.
BaFin prüft Verdacht der Altersdiskriminierung
Altersdiskriminierung aber gilt in Deutschland schon längst nicht mehr als Kavaliersdelikt – mit dem sogenannten „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)“ gab der Gesetzgeber in 2006 den Betroffenen ein Gesetzeswerk in die Hand, sich unter anderem gegen eine solche Diskriminierung zu wehren. Und die Vorwürfe aufgrund der verteuerten „Seniorentarife“ der KFZ-Versicherer riefen nun auch Deutschlands oberste Finanzbehörde auf den Plan. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überprüfte nun, ob teure Seniorentarife mit bestehendem Recht vereinbar sind.
Alterszuschläge kosten, Schadenfreiheitsrabatt gleicht aus
Vorausgesetzt werden muss für diese BaFin Prüfung: Das „Nutzeralter“ wirkt sich als ein Faktor auf die Prämien- und damit die Risikokalkulation aus. Andere Faktoren sind zum Beispiel die Typklasse des Wagens, der Nutzerkreis oder das Alter des Fahrzeugs bei Erwerb.
Zuschläge auf den durchschnittlichen Versicherungsbeitrag ergeben sich aus der GDV-Statistik ab einem Alter von 68 Jahren – ab diesem Alter verteuern sich viele Jahresprämien nur aufgrund des Alters. Allerdings gibt es auch vom Alter zunächst unabhängige Faktoren, die dennoch dazu führen, dass Ältere im Durchschnitt weniger für ihre Prämie bezahlen müssen. Hierzu zählt die Anzahl schadenfreier Jahre des Versicherungsnehmers. Die Debatte um Altersdiskriminierung durch teure Seniorentarife dreht sich wesentlich um die Frage, ob solche ausgleichenden Faktoren den Altersaufschlag rechtfertigen.
Ältere: verursachen durchschnittlich mehr Haftpflicht- und Kaskoschäden
Zunächst aber geht es darum, wie Versicherer den Alterszuschlag auf die Prämie begründen. Dies ergibt sich aus der Unfallstatistik als Bestandteil der Risikokalkulation. Das Vorurteil, dass ältere Autofahrer mehr Unfälle bauen als jüngere Autofahrer, trifft zwar nicht zu. Allerdings gelten ältere Fahrer häufiger als Hauptverursacher des Unfalls und verursachen so, zum Beispiel durch Vorfahrtsfehler, überdurchschnittlich viele Haftpflicht- und Kaskoschäden.
Deswegen wirkt sich das Faktor „Alter“ direkt auf die Prämienhöhe aus: Die Versicherer definieren Altersgrenzen, bei deren Überschreiten die Prämien teurer werden. Weil insbesondere Fahrer ab 70 Jahren überdurchschnittlich häufig als Hauptverursacher eines Unfalls gelten, wird von vielen Versicherern ab 68 Jahren ein erster Zuschlag verlangt.
Allerdings geht aus Berichten der Verkehrswacht zugleich hervor: Senioren verursachen seltener als im Bevölkerungsschnitt Unfälle durch zu schnelles Fahren. Auch ein zu geringer Abstand und falsches Verhalten gegenüber Fußgängern seien selten Unfallursache. Die nachlassende Reaktionsfähigkeit und Aufmerksamkeit gleichen ältere Menschen also durch vorsichtige Fahrweise oft aus – eine Tatsache, die von Kritikern oft gegen die Seniorenzuschläge ins Feld geführt wird.
Schadenfreiheitsrabatte: Oft zahlen Ältere doch (etwas) weniger
Die Debatte um die Altersdiskriminierung dreht sich nun wesentlich um die Frage, wie indirekte Faktoren auf die Prämienhöhe im Alter ausgleichend wirken. Denn es gibt einen indirekten Zusammenhang zwischen dem „Belohnsystem“ der Schadenfreiheitsrabatte und dem Alter eines Versicherungsnehmers.
Werden KFZ-Versicherte doch belohnt, je länger sie unfallfrei fahren? Bleibt der Vertrag jahrelang unfallfrei, profitiert der Versicherungsnehmer über einen Schadenfreiheitsrabatt, der seinen individuellen Beitrag senkt. Diese Tatsache wirkt sich oft zugunsten Älterer aus, obwohl der Zusammenhang keineswegs zwingend besteht. Denn „belohnt“ durch die Rabatte wird nicht das Alter, sondern das unfallfreie Fahren.
Jüngere Autofahrer: Einstieg in die KFZ-Versicherung oft teuer
Dass man dennoch den Zusammenhang zwischen Alter und Rabattsystem nicht leugnen kann, wird am anschaulichsten an den jüngeren Autofahrerinnen und Autofahrern, die zunächst einen Nachteil in Kauf nehmen müssen: Sie können durch fehlende Fahrpraxis noch gar kein unfallfreies Fahren vorweisen. Deswegen ist der Erst-Einstieg in die KFZ-Versicherung oft vergleichsweise teuer. Ältere Autofahrerinnen und Autofahrer hingegen profitieren von den oft höheren Schadenfreiheitsklassen und zahlen demnach deutlich weniger.
Freilich: Das gilt nur bei unfallfreiem Fahren, weswegen die Rabatte nicht direkt mit dem Alter zusammenhängen – bei gleichem Schadenfreiheitsrabatt ist die Prämie im Alter teurer. Aber doch könnte man mit den KFZ-Versicherern argumentieren, dass sich der Risikofaktor „Alter“ über das Belohnsystem der Schadenfreiheitsrabatte abschwächt.
Dieses Argument wird auch ersichtlich an einer Beispielrechnung des GDV: Zahlt ein Fahrer im Alter von 45 Jahren (mit Schadenfreiheitsklasse 15) einen fiktiven Versicherungsbeitrag von 252 Euro, würde er mit 75 Jahren für die gleiche Schadenfreiheitsklasse 456 Euro (+81 Prozent) zahlen. Eine solche Vorstellung aber ist deswegen für viele Fahrer schier unrealistisch, weil sie von der Fahrpraxis profitieren. Wenn ein Autofahrer aufgrund seines unfallfreien Fahrens mit 75 Jahren die Schadenfreiheitsklasse 35 erreicht hat, so zahlt er nur 295 Euro (+17 Prozent): Immer noch mehr, aber der Seniorentarif hat sich wesentlich „abgemildert“ durch das Belohnsystem der Schadenfreiheitsrabatte.
BaFin hält Praxis für rechtskonform
Wie aber bewertet die BaFin nun in ihrer aktuellen Untersuchung die Seniorenzuschläge? Aus Sicht von Deutschlands oberster Prüfbehörde ist die Praxis rechtskonform. Denn Paragraph 20 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes definiert eine „zulässige unterschiedliche Behandlung“, sobald ein sachlicher Grund vorliegt. Der sachliche Grund ergibt sich aus der Statistik der Versicherer – erhoben zum Beispiel durch den GDV.
Erlaubt doch der maßgebende Paragraph eine „unterschiedliche Behandlung“, sobald diese Ungleichbehandlung auf einer versicherungsmathematisch ermittelten Risikobewertung unter Heranziehung statistischer Erhebungen beruht. Weil die GDV-Statistik laut BaFin zeigt, dass die durchschnittliche Schadenhäufigkeit bei älteren Personen steigt, sind Alterszuschläge auch im Sinne des Gesetzes.
Die BaFin verweist in diesem Kontext ebenfalls auf die mildernde Wirkung des Schadenfreiheitsrabatts. Denn bei einem signifikanten Anteil der untersuchten Versicherten hätten selbst ältere Versicherungsnehmer bis unter 79 Jahren eine niedrigere durchschnittliche Prämie zu zahlen als etwa die 27- bis 41-jährigen Versicherungsnehmer. Durch die Schadenfreiheitsklasse werde also die Prämienbelastung im Alter „nicht unerheblich gedämpft“. Ergebnisse der Untersuchung sollen in einem kommenden BaFin-Journal veröffentlicht werden.