Ab Januar 2024 gelten neue Bedarfssätze für den Kindesunterhalt von Trennungskindern – diese erhalten mehr Unterhalt.
Unterhaltspflichtige Eltern mit niedrigem Einkommen (netto bis 2.100 Euro) müssen den sogenannten Mindestunterhalt leisten. Laut „Düsseldorfer Tabelle“ beträgt der Mindestunterhalt 2024:
Ansonsten gilt: Je höher das Einkommen unterhaltspflichtiger Eltern, desto mehr steigt der Unterhaltsbedarf. Hierfür werden 15 Einkommensgruppen je Altersstufe unterschieden und die Bedarfssätze schrittweise erhöht:
Zur Deckung des Unterhaltsbedarfs muss auch Kindergeld verwendet werden. Das Kindergeld ist bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte und bei volljährigen Kindern in vollem Umfang auf den Bedarf anzurechnen. In 2024 beträgt das Kindergeld je Kind einheitlich 250 Euro. Gegenüber 2023 ist hier keine Anhebung vorgesehen.