Die Zahl der Banken, die noch ein kostenloses Girokonto anbieten, wird immer kleiner. Ganze zehn Girokonto-Modelle machte die „Stiftung Warentest“ in einer aktuellen Stichprobe aus, die überregional angeboten werden: Tendenz sinkend. Und dabei handelt es sich oft um kleinere Anbieter.
Haben Sie noch ein kostenloses Girokonto? Wer die Frage mit „ja“ beantwortet, sollte noch einmal in der sogenannten Entgeltinformation nachschauen, wo entsprechende Kosten aufgeführt werden. Eine Stichprobe der „Stiftung Warentest“, die 70 Prozent des Marktes abdeckt, zeigt demnach, dass die Zahl der Anbieter mit kostenlosem Girokonto zurückgeht. Hatten ein solches im Vorjahr noch 24 überregionale Banken im Schaukasten, sind es aktuell nur noch 10, die für neue Kunden keine Gebühren verlangen.
Laut Stiftung handelt es sich bei diesen Anbietern um die 1822direkt, C24 Bank, DKB, KT Bank, Raiffeisenbank im Hochtaunus, PSD Nürnberg, Santander, Sparda Hessen, VR Bank Niederbayern-Oberpfalz und die Edekabank. Bei anderen Geldhäusern kann ein kostenloses Girokonto an Bedingungen geknüpft sein: etwa, dass monatlich regelmäßig ein bestimmter Betrag eingeht, zum Beispiel mindestens 500 Euro. Aber viele Banken bieten gar kein kostenloses Modell mehr an. Im Einzelfall können die Gebühren bis zu 240 Euro im Jahr betragen. Grund ist, dass auch die Bankhäuser Probleme haben, in Zeiten niedriger Zinsen Geld zu verdienen – und sogar einen „Strafzins“ zahlen müssen, wenn sie Gelder bei der Zentralbank parken. Kosten, die sie an Kundinnen und Kunden weitergeben.
Natürlich sind „keine Gebühren“ nicht das einzige Qualitätsmerkmal, auf das es bei der Wahl des Bankanbieters und Kontomodells zu achten gilt. Wer gut persönlich beraten wird und Ansprechpartner findet, Apps und digitale Dienstleistungen nutzen kann oder ein breites Netz an Geldautomaten bevorzugt, für den kann sich ein Konto trotz Gebühren lohnen. Und es gilt auch, auf die weiteren Kosten zu achten. So gibt es Geldhäuser, die zwar niedrige Gebühren für das Konto berechnen, aber den Sparern an anderer Stelle ins Portemonnaie greifen. Ein Beispiel: Manche Anbieter verlangen für Geldabhebungen oder Kartenzahlungen eine Gebühr. Wer oft im Supermarkt an der Kasse bezahlt, kann dann mitunter eine böse Überraschung erleben.
Auch mit Blick auf berechnete Negativzinsen gilt es, genau hinzuschauen. Viele Banken sind dazu übergegangen, ebenfalls eine Art Strafgebühr zu berechnen, wenn man Geld auf dem Konto hat: Das gilt für Privat- und Geschäftskonten, in der Regel ab einer bestimmten Anlagesumme. Doch in der Entgeltinformation tauchen diese Kosten, auch „Verwahrentgelt“ genannt, oft nicht auf, weil die Banken nicht dazu verpflichtet sind, sie dort aufzuführen.
Der Bundesgerichtshof hat übrigens mit einem Urteil entschieden, dass Banken nicht einfach ihre Gebühren erhöhen können, ohne aktiv die Zustimmung des Kunden bzw. der Kundin eingeholt zu haben: Entsprechende Klauseln in den AGB benachteiligen demnach den Verbraucher (Az. XI ZR 26/20). Auch wenn das Urteil die Postbank betraf, hatten viele andere Institute ähnliche Klauseln in ihren Verträgen. Hier lohnt es sich zu prüfen, ob man zu viel gezahlte Gebühren zurückverlangen kann.