Der Ombudsmann der Versicherungen hat seine aktuelle Statistik für das Jahr 2018 vorgestellt. Daraus geht hervor, in welchen Sparten es den meisten Ärger gab. Mit Abstand führt die Rechtschutzversicherung die diesjährige Beschwerde-Hitliste an. Aber es gibt auch Positives zu vermelden: Die Zahl der Beschwerden ging insgesamt zurück.
Ärger mit dem Versicherer? Dann ist der Ombudsmann der Versicherungen eine mögliche Anlaufstelle. Unter dem Vorsitz des Juristen Günter Hirsch prüft diese Einrichtung der Versicherungswirtschaft, ob die Beschwerde eines Kunden gerechtfertigt ist. Beinahe alle Versicherer in Deutschland akzeptieren den Schlichtungsspruch als verbindlich — bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro.
Das Positive daran: Das Verfahren kostet nichts und die Verjährung ist während des Schlichtungsverfahrens gehemmt. Wer klagen will, weil er mit dem Schlichtungsspruch unzufrieden ist, kann hinterher immer noch den Rechtsweg bestreiten. Doch die Erfolgsaussichten sind gut. Immerhin fast jeder zweite Versicherungsnehmer kann die Schlichtung erfolgreich bestreiten. Grundlage für diese Verbraucherschlichtungsstelle ist das sogenannte Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).
Am meisten Ärger in der Rechtsschutz-Rubrik
Vor kurzem nun hat die Schlichtungsstelle ihren „Tätigkeitsbericht 2018“ vorgestellt. Daraus geht hervor, in welchen Vertragsarten im Vorjahr die meisten Beschwerden eingereicht wurden.
Trauriger Rekordhalter ist die Rechtsschutzversicherung mit 4.133 Eingaben: etwa, wenn sich ein Versicherer weigert, für einen Rechtsstreit zu zahlen. Die Versicherung prüft hierbei im Einzelfall, ob der Rechtsstreit überhaupt durch den Vertrag abgedeckt ist und Aussichten auf Erfolg hat — ein Grund, weshalb man gerade die Rechtsschutzversicherung nicht genau bei dem Anbieter abschließen sollte, bei dem man alle anderen Versicherungsverträge hat. Sonst müsste der Versicherer prüfen, ob eine Klage gegen ihn selbst Erfolg verspricht: ein deutlicher Interessenkonflikt.
Auf Rang zwei der Versicherungen mit den meisten Beschwerden liegt die Lebensversicherung. 3.593 Eingaben betrafen diese Sparte. Die Kfz-Haftpflicht nimmt mit 1.684 Meldungen den dritten Rang ein, dicht gefolgt von der Gebäudeversicherung mit 1.631 Eingaben.
Grundsätzlich aber lässt sich eine positive Tendenz beobachten, denn die Gesamtzahl der Beschwerden ging leicht zurück. Wurden 2017 insgesamt 19.754 Anträge auf Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens gestellt, waren es im Jahr 2018 noch 18.218. Hierbei gilt es zu bedenken, dass es allein knapp 435 Millionen Versicherungsverträge in Deutschland gibt und daran gemessen die Zahl der Beschwerden sehr gering ist. Für die private Kranken- und Pflegeversicherung gibt es jedoch eine eigene Schlichtungsstelle. Diese Beschwerden sind hier nicht mitgezählt.
Schnelle Prüfung muss garantiert sein
Dass ein Schlichtungsantrag Erfolg verspricht, zeigt nicht nur die hohe Erfolgsquote. Nahezu jeder zweite zulässige Schlichtungsspruch führt zu einem zufriedenstellenden Ergebnis im Sinne des Kunden. Die Schlichtungsstelle ist auch zu Schnelligkeit verpflichtet. Im Schnitt dauert es dreieinhalb Monate, bis ein Spruch ergangen ist.
Gut zu wissen: Wer einen Schlichtungsantrag bei Ombudsmann einreichen möchte, kann dies mittlerweile auch online unter www.versicherungsombudsmann.de/das-schlichtungsverfahren/schlichtungsantrag/.