Auch im digitalen Zeitalter bleiben viele Dokumente für Unternehmen papierpflichtig. Erfahren Sie, welche Unterlagen aufbewahrt werden müssen, wie lange die Fristen gelten und welche Schutzmaßnahmen sinnvoll sind.
Trotz des digitalen Fortschritts bleibt die gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung bestimmter Dokumente bestehen. Besonders für buchführungspflichtige Unternehmen wie Kapital- und Personengesellschaften sind die Vorgaben klar definiert: Handelsbücher, Inventare, Bilanzen und Buchungsbelege müssen archiviert werden. Auch Geschäftsbriefe wie Rechnungen und Auftragsbestätigungen, ob versendet oder empfangen, unterliegen der Archivierungspflicht. Je nach Branche und Unternehmensart können weitere Dokumente hinzukommen.
Die Dauer der Aufbewahrung richtet sich nach der Dokumentenart:
Diese Fristen beginnen jeweils am Ende des Kalenderjahres, in dem der letzte Eintrag gemacht wurde, und enden entsprechend nach sechs, acht oder zehn Jahren. Verträge bilden eine Ausnahme: Hier startet die Frist erst nach Vertragsende.
Besondere Vorsicht ist bei Originalen geboten, etwa bei Jahresabschlüssen und amtlichen Urkunden. Diese müssen vor Feuchtigkeit und Feuer geschützt aufbewahrt werden. Für andere Dokumente wie Handelsbriefe und Rechnungen genügt eine digitale Kopie, sofern diese das Original exakt wiedergibt. Für Buchungsbelege reicht eine inhaltliche, aber unveränderte digitale Speicherung aus.
Ein Verlust wichtiger Unterlagen kann jedoch erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Gerichts- und Anwaltskosten können sich schnell summieren, wenn Dokumente im Streitfall fehlen. Hier kann eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung Schutz bieten und bei juristischen Auseinandersetzungen finanziell unterstützen. Zusätzlich gibt es oft die Möglichkeit, über Anwaltshotlines juristische Beratung zu erhalten – auch bei nicht versicherten Themen.