Wer einen nahen Angehörigen in ein Pflegeheim geben muss, will sicher gehen, dass er gut betreut wird. Die bisherige Qualitätsüberprüfung per Pflegenoten hat sich jedoch als untauglich erwiesen, die Qualität der Pflege zu gewährleisten. Eine Reform der Bundesregierung soll nun Besserung bringen.
Seit 2008 galten sie, seitdem waren sie stete Zielscheibe der Kritik: die Pflegenoten, die zur Qualitätsbeurteilung der Pflegeheime eingeführt wurden. Die Vorgaben aber waren äußerst milde, sogar schwerwiegende Mängel in der Pflege konnten durch Faktoren wie den Speiseplan ausgeglichen werden. Der Notendurchschnitt der Heime lag bei 1,2. Und selbst die Transparenzberichte, die zur Beurteilung der Heime erstellt wurden, besaßen laut einem Qualitätsbericht im Auftrag der Bundesregierung keine Aussagekraft. Zuletzt äußerte deswegen sogar der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU): "Der bisherige Pflege-TÜV war leider eine Farce“.
Doch damit soll nun Schluss sein. Denn seit Oktober 2019 gilt ein neues Beurteilungssystem in der Pflege. Die Weichen hierfür wurden während der letzten Pflegereform der Bundesregierung in 2016 gestellt. Ein „Qualitätsausschuss Pflege“ erarbeitete jene Vorgaben, die ab sofort in die Praxis umgesetzt werden.
Drei Säulen der Bewertung sichern die Pflegequalität:
Umsetzung schrittweise
Damit sich Pflegebedürftige und Angehörige informieren können, müssen Pflegekassen nun Internetseiten einrichten, um ihre Qualität zu dokumentieren. Die Seiten sollen wesentlich umfangreicher als bisher über Zustand und Bedingungen der Pflegeheime informieren. Die Umsetzung des neuen Prüfverfahrens wird jedoch nur schrittweise erfolgen.
Demnach muss bis Juni 2020 jede Einrichtung einmal Daten an die Sammelstelle übermittelt haben. Ab Juli 2020 sind die Daten zweimal im Jahr zu übermitteln. Veröffentlicht werden sollen die Informationen jedoch erst nach einer bestimmten Probezeit des neuen Verfahrens.