Werden Pflegebedürftige im Heim betreut, müssen sie immer tiefer in die Tasche greifen. Der Eigenanteil für die Unterbringung im Pflegeheim ist erstmals über 2.000 Euro gestiegen. Denn im Juli 2020 betrugen die Kosten im Bundesschnitt 2.150 Euro monatlich. Das zeigen Zahlen des Verbandes der Ersatzkassen.
Pflege ist teuer - und ein echtes Armutsrisiko. Was viele Bürger ahnen, aber insgeheim verdrängen, zeigen nun erneut Zahlen der Krankenkassen. Wie der Verband der Ersatzkassen anhand eigener Daten berichtet, mussten Pflegebedürftige im Juli 2020 bereits durchschnittlich 2.150 Euro zahlen, wenn sie vollstationär in einem Pflegeheim untergebracht wurden.
Damit hat sich der Eigenanteil erneut innerhalb weniger Monate stark erhöht: ein Trend, der vorerst anhalten dürfte. Anfang 2020 mussten Senioren durchschnittlich noch 1.940 Euro im Monat zu ihrem Pflegeheimplatz beisteuern. Seit Inkrafttreten des 2. Pflegestärkungsgesetzes spielt es hierbei keine Rolle mehr, wie stark man auf Hilfe angewiesen ist. Patienten mit den Pflegegraden 2 bis 5 müssen alle denselben Anteil innerhalb ihres Pflegeheims zahlen. 2018 betrug er noch 1.751 Euro im Schnitt - und damit 264 Euro weniger.
Wichtig zu wissen: Der Eigenanteil ist gerade jener Beitrag, für den nicht die Krankenkassen im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung aufkommen. Dieser tritt als Kassenanteil zu den Gesamtkosten der Heimunterbringung noch hinzu: Und betrug im Juli durchschnittlich 2.005 Euro.
Beim Eigenanteil gibt es teils große Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern. Die teuersten Bundesländer für einen Pflegeheimplatz sind Nordrhein-Westfalen sowie Baden-Württemberg mit einem durchschnittlichen Eigenanteil von 2.354 Euro und das Saarland mit 2.341 Euro. Dem entgegen ist er in Mecklenburg-Vorpommern (1.540 Euro) und Thüringen (1.564 Euro) vergleichsweise günstig.
Damit die Pflegebedürftigkeit nicht zur Armutsfalle wird, empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung. Diese zählt zu einer der wichtigsten Versicherungsarten, wie auch der -ansonsten so kritische- Verbraucherschutz hervorhebt. Das Geld kann dann in der Regel auch verwendet werden, wenn der Patient bzw. die Patientin nicht ins Heim will, sondern ambulant zuhause betreut wird - immer noch der Normalfall in der Pflege. Ein Beratungsgespräch schafft hier Aufklärung!