Muss eine Reiserücktrittsversicherung auch zahlen, wenn ein Urlauber aufgrund einer Durchfall-Erkrankung den Flug nicht antreten kann? Mit dieser Frage musste sich aktuell das Oberlandesgericht Celle (Az. 8 U 165/18) beschäftigen — und fällte ein verbraucherfreundliches Urteil.
Eine Reiserücktrittsversicherung kann eine Leistung nicht verweigern, wenn ein Versicherter seinen Flug aufgrund von Durchfall nicht antreten kann. Das hat mit einem aktuellen Urteil das Oberlandesgericht Celle bestätigt. Auf den Richterspruch macht aktuell der Norddeutsche Rundfunk aufmerksam.
Versicherer argumentierte, es gebe im Flugzeug ja Toiletten
Im verhandelten Rechtsstreit war ein Mann an einer Durchfallerkrankung erkrankt, was sein Arzt ihm auch bescheinigte. Deshalb flog er nicht mit dem Flugzeug in den Urlaub und wollte stattdessen Geld von seiner Reiserücktrittsversicherung haben. Doch diese wollte nicht zahlen. Die Begründung: Sowohl am Flughafen als auch im Flugzeug gebe es Toiletten, so dass es keinen Grund für einen Abbruch der Reise gegeben habe.
Daraufhin klagte der verhinderte Urlauber vor Gericht und konnte dort einen Sieg erringen. “Es kommt auf die Zumutbarkeit des Reiseantritts an, nicht auf dessen technische Durchführbarkeit“, so betonten die Richter. Denn ob eine Reise angetreten werden könne, hänge nicht allein von der ärztlichen Diagnose ab, sondern auch von den Symptomen, die einen Reiseantritt am Tag des geplanten Fluges unzumutbar erscheinen lassen.
Eine Toilette macht noch keine zumutbare Reise
Hier betonten die Richter laut NDR, die Zumutbarkeit einer Reise dürfe nicht mit der technischen Durchführbarkeit verwechselt werden. So gebe es sehr wohl Toiletten im Flieger. Aber die Frage sei, ob auch auf dem Weg zum Flughafen, beim Einchecken in der Warteschlange oder beim Warten auf den Flug immer sofort eine Toilette aufgesucht werden könne, wenn dies dringend nötig ist.
Zudem sei auch die Zeit bis zum notwendigen Erreichen der Flughöhe zu bedenken, in der die sanitären Einrichtungen nicht genutzt werden könnten. Dass andere Fluggäste die Toilette ebenfalls benutzen und dann blockieren, spreche ebenfalls dagegen, dass eine Reise mit Durchfall zumutbar sei. Der verhinderte Passagier bekommt also eine Schadenszahlung von seinem Versicherer.