In den großen Ferien nutzen viele Schüler die Gelegenheit, sich mit einem Ferienjob etwas dazuzuverdienen. Dabei müssen sie sich in der Regel keine Sorgen um Abzüge in Form von Sozialversicherungsbeiträgen machen – unabhängig von der Höhe ihres Verdienstes. Das Gleiche gilt für Studentinnen und Studenten, die ausschließlich in den Semesterferien jobben.
Der Grund dafür ist, dass Ferienjobs als „kurzfristige Beschäftigungen“ gelten. Diese Beschäftigungen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie nicht länger als siebzig Arbeitstage oder drei Monate am Stück im laufenden Jahr dauern dürfen. Sofern diese Grenzen eingehalten werden, fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an.
Es ist jedoch wichtig, dass alle kurzfristigen Beschäftigungen innerhalb eines Kalenderjahres zusammengerechnet werden. Wer also bereits in diesem Jahr gejobbt hat, muss darauf achten, die Obergrenze nicht zu überschreiten. Bei Nichteinhaltung könnten sonst Sozialversicherungsbeiträge fällig werden.
Ferienjobs bieten somit eine flexible und sozialversicherungsfreie Möglichkeit, während der freien Zeit Geld zu verdienen und gleichzeitig erste Berufserfahrungen zu sammeln.
Versicherungsschutz bei Ferienjobs
Während eines Ferienjobs sind Schüler und Studenten in der Regel über ihre Familienversicherung krankenversichert. Die Familienversicherung bleibt bestehen, solange das Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Eine Unfallversicherung ist oft durch den Arbeitgeber gewährleistet, da dieser verpflichtet ist, alle Beschäftigten gegen Arbeitsunfälle zu versichern. Es ist jedoch ratsam, dies vor Beginn des Jobs zu überprüfen. Zusätzlich sollten Schüler und Studenten darauf achten, dass sie durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind, die Unfälle auf dem Arbeitsweg und während der Arbeit abdeckt.