Bevor man ein Haus saniert, etwa durch das Neueindecken des Dachs, Vergrößern der Fenster oder Austauschen der Haustür, ist es ratsam, den bestehenden Versicherungsschutz zu überprüfen. Die Wohngebäudeversicherung kommt normalerweise für Sturmschäden auf, vorausgesetzt das Gebäude ist bewohnt oder zumindest bezugsfertig.
Die Versicherung deckt in der Regel Sturmschäden ab einer Windstärke von 8 ab. Dies gilt jedoch nicht unter allen Umständen, insbesondere wenn sich das Haus in einem Baustellenzustand befindet. Sollten Fenster und Türen beispielsweise nicht vollständig schließbar sein oder das Dach nur provisorisch gesichert, erhöht sich das Risiko eines Sturmschadens, und die Versicherung könnte eine Kostenübernahme verweigern. Daher ist es von Bedeutung, etwaige Umbaumaßnahmen im Voraus anzugeben, damit die Versicherungspolice gegebenenfalls für die Dauer der Umbauphase angepasst werden kann.
Zusätzliche Empfehlungen umfassen: