Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil entschieden (Az.: 10 K 14031/12), dass Beamte ihre Besoldung offenlegen müssen, wenn sie von der staatlichen Förderung bei der Riester-Rente profitieren wollen.
Eine Beamtin hatte geklagt, die verspätet in die Einsicht ihrer Besoldungsdaten durch die Rentenversicherung eingewilligt hatte. Der Riester-Sparerin waren dadurch staatliche Zuschüsse für mehrere Kalenderjahre aberkannt worden.
Die Deutsche Rentenversicherung hat keine Kenntnis darüber, was ein Beamter verdient. Daher muss ein Beamter seine Besoldung mitteilen, wenn er Zuschüsse zur Riester-Rente möchte. Dies bedeutet, dass Beamte fristgerecht in die elektronische Übermittlung von Besoldungsdaten an die Deutsche Rentenversicherung Bund einwilligen müssen. Andernfalls gehen die staatlichen Vergünstigungen verloren.