Immer mehr Banken verlangen von Ihren Kundinnen und Kunden einen Negativzins, umgangssprachlich auch „Strafzins“ genannt. Zwar sind bisher nur Sparer betroffen, die große Guthaben auf dem Giro- und Tagesgeldkonto parken. Dennoch gilt es, genau hinzuschauen.
Die Zinsen sind seit Jahren im Keller, auch aufgrund der Niedrigzins-Politik der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt am Main. Sie verfolgt nicht nur das Ziel, durch den Kauf von Anleihen südliche EU-Länder zu stabilisieren. Sondern die niedrigen Zinsen sollen auch bewirken, dass Banken ihr Geld nicht bunkern, stattdessen Kredite an Firmen geben, um Investitionen und Konjunktur anzukurbeln. So müssen sogar die Geldhäuser aktuell einen negativen Einlagenzins von minus 0,4 Prozent zahlen, wenn sie das Geld bei der EZB parken.
Leider funktioniert das Modell nicht ganz so ideal wie gedacht, denn die Banken geben diesen Negativzins oft an ihre Kundinnen und Kunden einfach weiter. „Verwahrentgelt“ nennt sich der etwas bürokratische Begriff dafür. Und das ist ein Grund, weshalb speziell auch die deutschen Bürger unter dieser Politik des „billigen“ Geldes leiden. Sie müssen aufpassen, dass die Bank nicht Zinsen auf das Spar-Guthaben erhebt, welches auf dem Giro- oder Festgeldkonto lagert. Und es sind immer mehr Geldinstitute, die hier den Sparern in die Tasche greifen.
Laut einer Umfrage des Portals Biallo im Auftrag der Süddeutschen Zeitung erheben aktuell bereits 30 Banken einen Strafzins von ihren Privatkunden. Es dürften sogar noch weit mehr sein, denn auf die Anfrage der Studienmacher haben nur 160 von 1.200 angefragten Instituten geantwortet. Dabei wagte die erste Bank überhaupt erst im Jahr 2014 diesen Schritt: die Thüringer Skatbank, eine kleine öffentliche Einrichtung mit Sitz in Altenburg. Hier ist folglich zu erwarten, dass die Zahl der betroffenen Geldinstitute weiter steigt.
Aus diesem Grund hat Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) kürzlich gegenüber der BILD-Zeitung angeregt, dass Strafzinsen auf Bankguthaben zumindest für Kleinsparer bis 100.000 Euro gesetzlich verboten werden sollen. Doch diese sind bisher ohnehin nicht betroffen. Viele der Institute langen erst mit einem Verwahrentgelt zu, wenn der Sparer mindestens 100.000, 500.000 oder gar eine Million Euro auf dem Konto hat.
In der Regel wird dann ebenfalls 0,4 Prozent pro Jahr auf das Sparguthaben verlangt — wer 100.000 Euro hat, muss dann folglich 400 Euro im Jahr zahlen.
Gewerbekunden werden öfters mit Strafzins bedacht
Bankkunden mit größeren Vermögen sollten also schauen, ob sie eventuell schon einen Strafzins zahlen müssen. Auf jeden Fall gilt das aber für Kleinunternehmer und mittelständische Firmen, die ihr Geld gewerblich angelegt haben. Von Gewerbekunden verlangen nämlich laut Süddeutscher Zeitung schon 102 der 160 antwortenden Banken ein Verwahrentgelt. Üblich sind hier ebenfalls 0,4 Prozent auf das Anlagevermögen.
Dass viele mittelständische Betriebe schon finanzielle Auswirkungen des Negativzinses spüren, zeigt eine Umfrage des ifo-Institutes von 2017. Bereits jede fünfte deutsche Firma im Bereich KMU (klein- und mittelständische Unternehmen) ist demnach von Strafzinsen betroffen. Bei den mittleren Unternehmen (50 bis 250 Mitarbeiter) lag dieser Wert sogar bei 26 Prozent und bei großen Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern klagen 29 Prozent über Strafzinsen.