Wer hat im Dieselgate-Skandal Anspruch auf Entschädigung? Hier gilt es, genau hinzuschauen. So ließ aktuell der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe durchblicken, dass ein Fahrer mit sehr hoher Fahrleistung möglicherweise keinen Anspruch auf Schadenersatz hat. Schützen kann man sich gegen die Kosten eines solchen Rechtsstreites mit einer Rechtsschutzversicherung.
Der Autobauer VW und Tochterfirmen haben Kundinnen und Kunden mit gefälschten Abgaswerten getäuscht - so viel dürfte aktuell bestätigt sein. Dass dies jedoch nicht in jedem Fall ein Anrecht auf Schadenersatz nach sich zieht, deutet sich aktuell vor dem Bundesgerichtshof Karlsruhe an (BGH).
255.000 Kilometer gefahren: Ansprüche aufgezehrt
Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, könnte demnach eine intensive Nutzung des Diesels dazu führen, dass Ansprüche gegen VW aufgezehrt seien. Dies deutete laut der Nachrichtenagentur der Senatsvorsitzende Stephan Seiters an, der dem VI. Zivilsenat des BGH vorsteht. Im konkreten Fall geht es um einen VW Passat, der aktuell mehr als 255.000 Kilometer auf dem Tacho hat.
Rechtskräftig verkündet wurde das Urteil aber noch nicht: Wann genau es verhandelt wird, stehe noch nicht fest (Az. VI ZR 354/19). Das Auto hatte der Kläger bereits 2014 gekauft - gebraucht und mit damals 55.000 gefahrenen Kilometern. Ursprünglich war der Prozess am Oberlandesgericht Braunschweig verhandelt wurden, wo VW sein ältestes Werk mit rund 6.600 Mitarbeitern hat.
Gefahrene Kilometer anrechenbar
Die Kunden müssen sich pro gefahrenen Kilometer einen bestimmten Cent-Betrag anrechnen lassen, so hatte der BGH schon in einem vorherigen Urteil im Mai hervorgehoben - der Anspruch auf Schadenersatz wird entsprechend gekürzt.
Dass es sich dennoch lohnen kann, wenn getäuschte Kundinnen und Kunden den Klageweg wählen, zeigt auch dieses Urteil des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19). So erhielt ein Kläger gegen VW zwar nicht die vollen knapp 31.500 Euro für seinen 2014 erworbenen Passat, aber immerhin etwas mehr als 25.600 Euro. VW habe den Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt, hob der Bundesgerichtshof hervor, und muss entsprechend den Fahrer entschädigen, der sich aber ebenfalls eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen musste.
Die Dimensionen des VW-Skandals zeigt eine andere Zahl. 667 Millionen Euro haben Rechtsschutzversicherer bisher allein für Rechtsstreite bezahlt, die sich auf Dieselgate beziehen. Rund 247.000 Diesel-Fahrer haben bislang ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen, um gegen einen Autohersteller zu klagen, berichtet der GDV. Dies zeigt, wie wichtig ein solcher Schutz sein kann: Im Zweifel können die Kosten eines solchen Rechtsstreites einen fünfstelligen Betrag verschlingen.